Vermögens­schaden­haftpflicht

Das Wichtigste in Kürze:

Eine Vermögens­schaden­haftpflichtversicherung ist eine Art der Berufshaftpflicht. Sie kommt für finanzielle Schäden Dritter auf, die z.B. durch eine fehlerhafte Dienstleistung entstehen, die echte Vermögensschäden zur Folge haben. Gewisse Berufsgruppen sind sogar dazu verpflichtet eine Vermögens­schaden­haftpflichtversicherung abzuschließen, z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Hausverwalter, Wirtschaftsprüfer oder z.T. auch Architekten.

Es gibt zwei Arten von Vermögensschäden:

Echter Vermögensschaden:
Ein finanzieller Schaden, der durch schuldhaftes Verhalten oder falsch bzw. unterlassener Beratung entstanden ist.

Unechter Vermögensschaden:
Finanzielle Folgeschäden aus einem Personen- oder Sachschaden.

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