Seit Jahren wünscht sich ein Großteil der Bevölkerung eine Revolution der Rentenpolitik und hierbei ist vor allem die Riester-Rente ein heißdiskutiertes Thema. Wenn zugleich das eine Lager mit den „hohen Abschluss- und Verwaltungskosten“ gegen die Riester-Rente argumentiert, profitieren viele von den staatlichen Förderungen und Zulagen. Doch das könnte sich ab dem kommenden Jahr ändern, denn es steht eine grundlegende Reform bevor, welche alle Lebensversicherungen betrifft.
Wer kann überhaupt „riestern“ und wie funktioniert ein Riestervertrag?
Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt sowie Beamte, Richter und Soldaten können von dem staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukt profitieren. Um die vollen Förderungen zu erhalten, muss ein bestimmter Mindestbeitrag eingezahlt werden, welcher sich an dem Vorjahresbruttoeinkommen orientiert. Jedoch ist auch der nicht erwerbsmäßige Ehepartner dazu berechtigt einen eigenen Vertrag mit dem sogenannten Sockelbeitrag zu besparen.
Die Verzinsung der eingezahlten Beiträge orientiert sich hierbei am sogenannten Höchstrechnungszins (2021: 0,9%). Durch die 100% Beitragsgarantie ist sichergestellt, dass der Versicherte auch mindestens die eingezahlten Sparbeiträge wieder ausgezahlt bekommt. Weiterhin stehen erwirtschaftete Überschussbeteiligungen vom Versicherer dem Versicherungsnehmer ebenfalls zu. Zudem können die eingezahlten Beiträge steuerlich abgesetzt und so anteilig zurückerstattet werden. Da das gesamte Vertragsguthaben erst in der Leistungsphase versteuert wird und man i.d.R. als Rentner einen niedrigeren Steuersatz hat, kann man also doppelt von der steuerlichen Förderung profitieren.
Welche Änderungen gibt es und was passiert mit meinem bisherigen Riestervertrag?
Der grundlegende Punkt um den es sich handelt, ist die Absenkung des Höchstrechnungszinses. Dieser wird dem Versicherungsnehmer zu Beginn fest zugesichert und gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Im kommenden Jahr fällt der Höchstrechnungszins von 0,9% auf 0,25% (Absenkung um 0,65% – Höchstwert der jemals gesenkt wurde). Da jedoch die fortlaufenden Vertragskosten nicht mehr allein durch die Verzinsung gedeckt werden können und man zu Beginn nicht absehen kann, wie sich das angelegte Kapital am Markt entwickelt, werden die Versicherer zukünftig von der 100% Beitragsgarantie absehen. Die Garantiezusagen werden sich schätzungsweise auf 70% bis 80% belaufen.
Solltest Du vor 2022 einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, hast Du alles richtig gemacht. Dieser Vertrag ist von den bevorstehenden Änderungen nicht betroffen und auch die 100% Beitragsgarantie ist weiterhin zugesichert. Du kannst diesen also weiter wie gewohnt besparen. Von einem Anbieterwechseln raten wir aufgrund der o.g. Punkte ab dem kommenden Jahr grundsätzlich ab. Es empfiehlt sich jedoch zu prüfen, ob ein Anbieterwechsel in diesem Jahr noch sinnvoll ist!
Wieso Du noch vor 2022 einen Riestervertrag abschließen sollte?
Wie oben schon erwähnt, spielt Höchstrechnungszins zur Deckung der Vertragskosten eine entscheidende Rolle. Da der Zins zukünftig nicht mehr kostendeckend sein wird, hat dies erhebliche Auswirkungen. „Altverträge“ (Abschluss vor 2022) genießen sogenannten Bestandsschutz und sind von der bevorstehenden Reform nicht betroffen. Solltest Du nun noch nicht zulagenberechtigt sein, kannst Du Dir jedoch zumindest schon heute die besseren Konditionen für Deine Zukunft sichern! Grundsätzlich kann jeder einen Riester-Vertrag abschließen. Hierfür muss man lediglich 14 Jahre jung sein, über ein eigenes Konto verfügen sowie den Vertrag mit 5€ monatlich (Sockelbeitrag) besparen. Sobald eine Person dann zulagenberechtigt ist (siehe oben), kann der Sparbeitrag nachträglich angepasst werden, sodass man die vollen Förderungen und Zulagen erhält.
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