Private Krankenversicherung
Das Wichtigste in Kürze:
In Deutschland sind rund 9% der Bevölkerung Mitglied einer privaten Krankenversicherung. Diese sind entweder als Selbstständige tätig oder verbeamtet. Auch Studenten können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und Privatpatient werden. Dies gilt ebenfalls auch für Arbeitnehmer, die über die gesetzliche Jahresarbeitsentgeltgrenze (2021: 64.350,00€ ) hinweg verdienen.
Der größte Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung sind die zu erwartenden Leistungen. Während man als GKV-Mitglied nur Anspruch auf eine gesetzliche Grundversorgung hat, garantiert die private Krankenversicherung eine bestmöglichste Versorgung.
Was ist das Besondere an der privaten Krankenversicherung?
Als Privatpatient genießt man vielerlei Vorteile. Dies sind z.B.: eine bevorzugte Behandlung bei einem Arztbesuch, Zugang zu alternativen Behandlungsmethoden, wertiger Zahnersatz, umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen.
Beim Beitrag gibt es jedoch keinen festen Satz, wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser wird anhand Deines Alters, Deines Gesundheitszustandes und der ausgewählten Leistungen berechnet und wird umso günstiger, je höher Dein vereinbarter Selbstbehalt ist. Um den Beitrag auch im steigenden Alter stabil halten zu können, werden schon heute Altersrückstellungen gebildet, um einem späteren hohen Kostenaufwand vorzubeugen. Die zu zahlenden Beiträge werden, zumindest bei einem Angestelltenverhältnis, vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu je 50% getragen. Selbstständige müssen den Beitrag alleine aufbringen.
Besondere Tarife
Die private Krankenversicherung bietet zudem noch zwei weitere Arten von Tarifen an:
- „Basistarif“. Der Leistungsumfang entspricht der gesetzlichen Krankenversicherung, ebenso der Beitragssatz, der auf GKV-Höchstbeitrag begrenzt ist. Um in den Basistarif wechseln zu können, musst Du mindestens 55 Jahre jung sein oder Anspruch auf eine gesetzliche Rente bzw. Ruhegehalt haben. Bestandskunden, die nach 2009 der privaten Krankenversicherung beigetreten sind, können jederzeit in den Basistarif wechseln.
- „Notlagetarif“. Dieser bietet einen Minimalschutz für Notsituationen, wenn man z.B. wegen Nichtzahlung der Prämie in Beitragsrückstand fällt.