Private Haftpflichtversicherung
Das Wichtigste in Kürze:
Das Bürgerliche Gesetzbuch definiert die Haftpflicht wie folgt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.“ Prinzipiell haftest Du mit Deinem jetzigen und zukünftigen Vermögen in unbegrenzter Höhe. Jedoch greift die Haftpflichtversicherung nur, wenn der von Dir herbeigeführte Schaden versehentlich oder fahrlässig entstanden ist. Wenn Du vorsätzlich gehandelt hast, ist der Versicherer grundsätzlich leistungsfrei.
Welche Bereiche sind versichert?
Wenn Du einem Dritten Schaden zufügst, kann dieser Schadenersatzforderungen in folgenden Bereichen stellen:
• Personenschäden
• Sachschäden
• Vermögensschäden
Im Schadenfall prüft der Versicherer die Haftung und reguliert den Schaden. Unberechtigte Schadensansprüche werden für Dich abgewehrt. Daraus entstehende Gerichtskosten sind ebenfalls abgesichert, sogenannter passiver Rechtsschutz.
Wer ist versichert?
unverheiratete Kinder, solange in Schul-/Berufsausbildung oder Studium
• eingetragener Lebens-/Ehepartner
• Personen, die aufgrund eines Arbeitsvertrags in Wohnung/ Haus/Garten arbeiten
Haftpflichtansprüche unter versicherten Personen sind ausgeschlossen!
Welche Leistungen sollten enthalten sein?
Es gibt verschiedene Punkte auf die man bei der Auswahl einer Haftpflichtversicherung achten sollte, wie z.B. die Höhe der Versicherungssumme, Forderungsausfalldeckung u.v.m.. Gerne beraten wir Dich dazu!
Für was benötigt man eine spezielle Haftpflichtversicherung?
Manche Gefahren sind nicht über die Private Haftpflichtversicherung gedeckt. Hierfür bedarf es den Abschluss einer gesonderten, auf das Risiko zugeschnittenen Versicherung. Diese sind z.B.:
• Hunde- und Pferdehalterhaftpflichtversicherung
• Gewässerschäden
• Bauherren
• Haus- und Grundbesitzer
• Drohnen