KfZ-Versicherung

Das Wichtigste in Kürze:

Wie auch bei der privaten Haftpflichtversicherung spielt §823 des bürgerlichen Gesetzbuches bei der KfZ-Haftpflichtversicherung eine tragende Rolle. Dieser lautet: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet.“ Im Schadensfall haftest Du also in unbegrenzter Höhe, d.h. mit Deinem jetzigen und zukünftigen Vermögen.

Generell sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme abgesichert. Letzteres entfällt jedoch bei Versicherungsfällen, die z.B. aufgrund von höherer Gewalt eintreten oder wenn ein unabwendbares Ereignis vorliegt.

Was ist das Besondere an der KfZ-Versicherung?

Grundsätzlich unterliegt jeder Versicherer dem Annahmezwang. Bedeutet, dass die Versicherung Dich zu den Mindestversicherungssummen versichern muss. Dies gilt für privat genutzte PKW’s und Zweiräder. Der Versicherer kann den Antrag jedoch ablehnen, wenn es zwischen ihm und dem Antragsteller in der Vergangenheit bereits zu Problemen gekommen ist (z.B. Nichtzahlung der Prämie oder Kündigung nach einem Versicherungsfall).

Im Schadensfall prüft der Versicherer zuerst die Haftungsfrage und gewährt anschließend den Versicherungsschutz. Bedeutet im Umkehrschluss: Er stellt Dich von berechtigten Schadenersatzansprüchen frei, leistet zu den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen und wehrt unbegründete Forderungsansprüche ab.

Wer ist versichert?

  • Halter und Eigentümer des Fahrzeugs
  • Berechtigte Fahrer
  • Berechtigte Begleitperson im Rahmen des begleiteten Fahrens
  • Berechtigte Insassen

KfZ-Umwelt­versicherung

Automatischer Bestandteil jeder KfZ-Haftpflichtversicherung ist die KfZ-Umweltversicherung. Wenn also infolge eines Unfalls, einer Panne oder Betriebsstörung durch z.B. austretendes Öl die Umwelt geschädigt wird, übernimmt der Versicherer anfallende Kosten für die Sanierung der Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz.

Teil-/ Vollkasko­versicherung

Dies ist eine sinnvolle Möglichkeit den Versicherungsschutz zu erweitern. Folgende Gefahren und Schäden sind in der Teilkaskoversicherung eingeschlossen:

  • Brand/Explosion (ausgenommen Schmor- und Sengschäden)
  • Diebstahl und Raub (auch Schänden durch Einbruchversuch)
  • Zusammenstoß mit Tieren aller Art
  • Elementargefahren
  • Kurzschlussschäden an Verkabelung
  • Tierbissschäden
  • Glasbruch (auch Scheinwerfer- bzw. Blinkerglas, wenn aus Kunststoff)

 

In der Vollkasko sind neben den o.g. Gefahren auch Schäden am eigenen Fahrzeug versichert, die durch einen Unfall oder mutwillige Handlungen entstehen.

Dein Vergleichsrechner

Hier findest Du einen Vergleichsrechner, um genau die KfZ-Versicherung zu finden, die Deinem Bedarf gerecht wird.