Diensthaftpflicht
Das Wichtigste in Kürze:
Wie auch bei der Privathaftpflichtversicherung haftest Du als Beamter oder Angestellter im öffentlichen Dienst für eigenverursachte Schäden während der Arbeitszeit. Im Allgemeinen müssen Arbeitnehmer nicht für Schäden haften, die durch leichte Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit herbeigeführt werden. Anders sieht es aus, wenn durch grobe Fahrlässigkeit ein Personen- oder Sachschaden entsteht. In diesem Fall greift die Diensthaftpflicht und stellt Dich von den finanziellen Folgen frei. Kein Schadensersatzanspruch besteht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden.
Für wen ist die Diensthaftpflicht wichtig?
Generell sollten alle Arbeitnehmer in schulischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen sowie in Verwaltung und Heilberufen, aber auch Polizisten und Soldaten mit dem Schutz einer solchen Versicherung in den Arbeitsalltag starten. Gewisse Berufe wie z.B. Richter und Wirtschaftsprüfer sind zudem verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
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