Riester-Rente

Das Wichtigste in Kürze:

Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Umlageverfahren. Dies bedeutet, dass Deine derzeit eingezahlten Beiträge für die Finanzierung der fälligen Rentenbezüge genutzt werden. Da durch den demografischen Wandel das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Rentner immer kleiner wird, fördert der Staat all diejenigen, die heute schon privat für Ihr Alter vorsorgen.

Was ist das Besondere an der Riester-Rente?

Die Riester-Rente kann sehr lukrativ sein, denn Du erhältst vom Staat nicht nur gewisse Zulagen, sondern auch Steuervorteile. Jeder, der einen eigenen Vertrag abschließt, erhält vom Staat eine jährliche Förderung in Höhe von 175€. Zudem gibt es eine jährliche Kinderzulage: 185€ für bis 2008 geborene Kinder, 300€ für nach 2008 geborene Kinder. Interessant ist darüber hinaus noch der Berufseinsteigerbonus von 200€ einmalig bis zum 25. Lebensjahr.

Doch wer kann überhaupt „riestern“?

Jeder, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt sowie Beamte, Richter und Soldaten. Zudem hat auch der nicht berufs- bzw. erwerbstätige Ehepartner das Privileg einen eigenen Vertrag zu besparen. Um die volle Förderung zu erhalten, muss ein gewisser Mindestbeitrag aufgebracht werden, welcher sich auf 4% Deines Jahresbruttoeinkommens beläuft. Gutverdiener können jedoch maximal 2.100€ jährlich einzahlen, was einem Jahreseinkommen von über 52.500€ entspricht. Damit der nicht erwerbstätige Ehepartner die volle Zulage erhält, muss dieser nur den sogenannten Sockelbeitrag von 60€ jährlich aufbringen.

Besondere Besteuerung

Die Riester-Rente wird nachgelagert besteuert. Heute eingezahlte Beiträge sind steuerlich absetzbar und können so anteilig zurückerstattet werden. Die zu erwartende Leistung ist erst in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Da dieser im Alter jedoch meist niedriger ist als während des Berufslebens, kann man also doppelt von der Förderung profitieren.